Lösungen für jede Branche

Die rechtlichen Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung bilden im Wesentlichen das Betriebsrentengesetzt und Betriebsrentenstärkungsgesetz. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben variieren jedoch von Branche zu Branche. So sind nicht tarifgebundene Unternehmen frei in der Gestaltung also solche mit einem einschlägigen Tarifvertrag.