Sozialpartnermodell

Mit dem Sozialpartnermodell, auch Nahles-Rente genannt, wird Tarifvertragsparteien die Möglichkeit eingeräumt, sich auf eine reine Beitragszusage im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung einigen. Dies soll das Hemmnis einer Arbeitgeberhaftung beseitigen und so zu einer höheren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung beitragen.